Aufnahmeverfahren

Die Primarschülerinnen und -schüler, die nach der 6. Primarklasse ins Langzeitgym­nasium eintreten wollen, werden aufge­nommen, sofern sie die im dafür vorge­sehenen kantonalen Übertrittsverfahren ge­stellten Anforderungen erfüllen.
Der Eintritt in das Kurzzeitgymnasium ist nach der 2. oder 3. Sekundarklasse möglich. Auch hier gelten die im Übertritts­verfahren festgelegten Bedingungen.
Über Eintritte aus nichtgymnasialen Mittel­schulen, ausserkantonalen Gymnasien und Privatschulen entscheidet die Schulleitung aufgrund eines Aufnahmegesprächs und der vorliegenden Zeugnisse. Sie kann eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Eignungs­abklärung durch den Schulpsychologi­schen Dienst anordnen.
Das erste Schuljahr am Langzeit- und Kurzzeitgymnasium gilt als Probezeit; eine Repetition ist nicht möglich.

Anforderungen an die künftigen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten
Der Entscheid für oder gegen den Eintritt in ein Gymnasium hängt von vielen, nicht nur schulischen Faktoren ab. Neben intellektuellen Eigenschaften sind auch Arbeitshaltung, Charakter, persönliche Entwicklung und familiärer Hintergrund wichtige Punkte, die es bei der Entscheidung zu berücksichtigen gilt.

Intellektuelle Eigenschaften: Die Übertrittsverfahren für LZG und KZG qualifizieren die Schülerinnen und Schüler und legen die Grundlagen für einen Übertrittsentscheid fest. Wichtig sind am Gym­nasium aber auch eine rasche Auf­fassungsgabe, ein gutes Gedächt­nis, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, logisches und abstraktes Denkver­mögen, Phantasie und Neugier.

Arbeitshaltung: Die guten Primarschülerinnen und Primarschüler hatten meist nur wenige Hausaufgaben. Am Gymnasium wird sich dies auf Grund der höheren Anforderungen und des schnelleren Unterrichtstempos ändern. Deshalb ist die Bereitschaft selbständig, gewissenhaft und viel zu arbeiten eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Matura.

Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler, die ins KZG eintreten, sind in der Regel bereits an mehr Hausaufgaben gewohnt. Dennoch kann auch hier die Arbeitsbelastung nochmals deutlich zunehmen.

Charakter: Wegen der speziellen Situation der Gymnasien (Fachlehrkräftesystem, neuer Schulort mit z. T. langem Schulweg, Mittagszeit im Schulhaus, lange Unterrichtszeit, höhere Anforderungen, verstärkter Leistungs­druck) sind auch Charaktereigenschaften wie Robustheit, Willensstärke und Widerstandsfähigkeit wichtig.

Familiärer Hintergrund: Der Schüler resp. die Schülerin wird durch die Familie auf seinem resp. ihrem Weg am Gymnasium ideell (nicht Aufgabenhilfe) unterstützt. Es ist wichtig, in der Familie Ansprechpersonen und Hilfe zu finden, sei es beispielsweise bei Motivationsproblemen, bei der Laufbahnplanung oder bei der sinnvollen Nutzung der knappen Freizeit.

Formale Voraussetzungen für die Aufnahme für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Luzern

a) ins Langzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit Eintritt in die 5. Klasse und endet mit der Bestätigung des Zuweisungsentscheides unserer Schule. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Langzeitgymnasium sind:

  • Schulleistungen: Durchschnitt mindestens 5.2 (Deutsch, Mathematik, Mensch und Umwelt)
  • Beurteilungsbogen: Verhalten und Einstellungen der Schülerin / des Schülers
  • zu erwartende Entwicklung der Schülerin / des Schülers
  • Nach dem Übertritt an das Gymnasium gemäss Übertrittsverfahren besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres.

b) ins Kurzzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit der Anmeldung in der 2. oder 3. Sekundarklasse bis Mitte März und endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:

  • Schulleistungen aus getrennter Sekundarschule Niveau A: In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
  • Schulleistungen aus kooperativer und integrierter Sekundarschule: In mindestens drei Fächern des Niveau A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
  • Beurteilungsbogen: Verhalten und Einstellungen der Schülerin / des Schülers
  • zu erwartende Entwicklung der Schülerin / des Schülers
  • Nach dem Übertritt an das Gymnasium gemäss Übertrittsverfahren besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Volkschule gemäss den kantonalen Richtlinien des Übertrittsverfahrens.

Übertritt aus anderen Schulen (andere Kantone oder Ausland)
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Gymnasialeignung anordnen. Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

Die Anmeldung erfolgt durch Kontaktnahme mit dem zuständigen Prorektorat.
Langzeitgymnasium: Herr Günther Hünerfauth guenther.huenerfauth@sluz.ch
Kurzzeitgymnasium: Frau Monika Iten monika.iten@sluz.ch
oder Telefon: 041 349 78 00

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