Kantonsschule Seetal

Aufnahmeverfahren

Primarschülerinnen und -schüler aus dem Kanton Luzern, die nach der 6. Primarklasse ins Langzeitgymnasium eintreten wollen, werden aufgenommen, sofern sie die im dafür vorgesehenen kantonalen Übertrittsverfahren gestellten Anforderungen erfüllen.
Der Eintritt in das Kurzzeitgymnasium ist nach der 2. oder 3. Sekundarklasse möglich. Auch hier gelten die im Übertrittsverfahren festgelegten Bedingungen. Das erste Schuljahr am Langzeit- und Kurzzeitgymnasium gilt als Probezeit; eine Repetition ist nicht möglich.

Formale Voraussetzungen für die Aufnahme für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Luzern
a) ins Langzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 6. Primarklasse. Das Übertrittsverfahren beginnt mit Eintritt in die 5. Klasse und endet mit der Bestätigung des Zuweisungsentscheides unserer Schule. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Langzeitgymnasium sind:
• Schulleistungen: Durchschnitt mindestens 5.2 (Deutsch, Mathematik, Mensch und Umwelt)
• Beurteilungsbogen: Verhalten und Einstellungen der Schülerin / des Schülers
• zu erwartende Entwicklung der Schülerin / des Schülers
• Nach dem Übertritt an das Gymnasium gemäss Übertrittsverfahren besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres.

b) ins Kurzzeitgymnasium
Der Übertritt erfolgt nach der 2. oder 3. Sekundarklasse. Zu Beginn der 2. bzw. 3. Sekundarklasse melden sich die interessierten Lernenden an der Sekundarschule für das Übertrittsverfahren an das Kurzzeitgymnasium an. Dieses verläuft analog dem kantonalen Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe und dauert bis Ende Februar des jeweiligen Schuljahres. Es endet mit der Bestätigung des Aufnahmegesuchs durch die KS Seetal. Grundlagen für den Übertrittsentscheid an das Kurzzeitgymnasium sind:
• Schulleistungen aus getrennter Sekundarschule Niveau A: In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
• Schulleistungen aus kooperativer und integrierter Sekundarschule: In mindestens drei Fächern des Niveaus A eine Zeugnisnote von mindestens 4.5. In einem Niveaufach im Niveau B eine Zeugnisnote von mindestens 5.0. Im Fach Naturlehre mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B.
• Beurteilungsbogen: Verhalten und Einstellungen der Schülerin / des Schülers
• zu erwartende Entwicklung der Schülerin / des Schülers
• Nach dem Übertritt an das Gymnasium gemäss Übertrittsverfahren besteht grundsätzlich ein Anrecht auf den Besuch eines vollen Schuljahres.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die Volkschule gemäss den kantonalen Richtlinien des Übertrittsverfahrens. 

Übertritt aus anderen Schulen (Privatschulen, andere Kantone oder Ausland)
Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund vorliegender Zeugnisse und eines Aufnahmegesprächs. Sie erwartet dazu vor dem Stichtag (1. März vor Beginn des betreffenden Schuljahres) ein Antragsschreiben und weitere aussagekräftige Dokumente, welche die in a) bzw. b) genannten Punkte, insbesondere Verhalten, Einstellung und zu erwartende Entwicklung des Schülers / der Schülerin präzisieren (z.B. Empfehlungsschreiben der Klassenlehrperson, Kompetenzbeurteilungen usw.). Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Gymnasialeignung anordnen. 
Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

Der schriftliche Antrag erfolgt an das zuständige Prorektorat, 
für das Langzeitgymnasium: Herr Günther Hünerfauth: guenther.huenerfauth@sluz.ch ,
für das Kurzzeitgymnasium und Fachmittelschule: Frau Monika Iten: monika.iten@sluz.ch

Bemerkung: Im Kanton besteht kein Recht auf freie Schulwahl. Je nach Kapazität der einzelnen Schule kann es zu einer Umverteilung kommen, die von der Dienststelle Gymnasialbildung entschieden wird.

Anforderungen an die künftigen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten
Der Entscheid für oder gegen den Eintritt in ein Gymnasium hängt von vielen, nicht nur schulischen Faktoren ab. Neben intellektuellen Eigenschaften sind auch Arbeitshaltung, Charakter, persönliche Entwicklung und familiäre Unterstützung wichtige Punkte, die es bei der Entscheidung zu berücksichtigen gilt.
Intellektuelle Eigenschaften: Die Übertrittsverfahren für LZG und KZG qualifizieren die Schülerinnen und Schüler und legen die Grundlagen für einen Übertrittsentscheid fest. Wichtig sind am Gymnasium aber auch eine rasche Auffassungsgabe, ein gutes Gedächtnis, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, logisches und abstraktes Denkvermögen, Phantasie und Neugier.
Arbeitshaltung: Die guten Primarschülerinnen und Primarschüler hatten meist nur wenige Hausaufgaben. Am Gymnasium wird sich dies auf Grund der höheren Anforderungen und des schnelleren Unterrichtstempos ändern. Deshalb ist die Bereitschaft, selbständig und gewissenhaft zu arbeiten eine wichtige Voraussetzung auf dem Weg zur Maturität.
Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler, die ins KZG eintreten, sind in der Regel bereits an mehr Hausaufgaben gewöhnt. Dennoch kann auch hier die Arbeitsbelastung nochmals zunehmen.
Charakter: Wegen der speziellen Situation der Gymnasien (Fachlehrkräftesystem, neuer Schulort mit z. T. langem Schulweg, Mittagszeit im Schulhaus, lange Unterrichtszeit, höhere Anforderungen, höhere Leistungsanforderungen) sind auch Charaktereigenschaften wie Robustheit, Willensstärke und Widerstandsfähigkeit (Resilienz) wichtig.